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Führerscheinuntersuchung



Das ärztliche Gutachten für den Führerschein wird von einem vom Landeshauptmann bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin oder von einem Amtsarzt erstellt.

Der eigene Hausarzt, auch wenn er ein sachverständiger Arzt ist, darf die Untersuchung nicht machen.

Was wird bei der Führerscheinuntersuchung untersucht?

  • Erhebung von Vorerkrankungen
  • Gesamteindruck: Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen
  • Größe und Gewicht
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Herzkreislaufkontrolle (Blutdruck- und Pulsmessung)
  • Beweglichkeit
  • Überprüfung auf Muskelzittern

Was wird benötigt?

  • Amtlicher Lichtbildausweis (kein Schülerausweis)
  • Brillenträger: Brille, zusätzlich - für die Gruppe 2 - Brillenstärkebestimmung vom Optiker (Brillenpass) - darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Kontaktlinsenträger: Kontaktlinsen, Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen (Sollten Sie wahlweise Brille oder Kontaktlinsen verwenden, dann bitte sowohl die Brille als auch die Kontaktlinsen mitbringen! Kommen Sie bitte mit der Brille in die Ordination. Zuerst wird Ihr Sehvermögen mit der Brille überprüft, anschließend mit den Kontaktlinsen.)

Kosten


35,- Euro Gruppe 1: Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A(A1, A2), B, BE und F
50,- Euro Gruppe 2: Kraftfahrzeuge der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E)
30,- Euro Verlängerungen (C, D)



Wie lange ist das ärztliche Gutachten gültig?



Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein.

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